Vermächtnis
Sie möchten schon zu Lebzeiten sicher gehen, dass Ihr Nachlass Gutes tut? Hierzu bietet sich ein Testament an, das die gewünschte Erbfolge regelt. Darin können Sie nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch Freunde, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, den Neukirchener Erziehungsverein als Erben, bzw. Miterben einzusetzen oder durch ein Vermächtnis zu begünstigen. So können Sie sicher sein, dass ein Teil Ihres Nachlasses zukünftig Kindern in Not hilft. Da der Neukirchener Erziehungsverein als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer und Ihr Nachlass kommt in vollem Umfang vernachlässigten Kindern zu Gute.
Es gibt unterschiedliche Formen der Nachlassregelung wie einen Erbvertrag, eine Schenkung oder ein Vermächtnis. Existiert kein Testament, ist die Erbfolge per Gesetz festgelegt. Sie berücksichtigt zunächst Ehepartner, Kinder und Enkel, in zweiter Linie Eltern, Geschwister und deren Nachkommen.
Gerne senden wir Ihnen nähere Informationen rund um das Thema Vermächtnis hier zu. Eine Nachlassregelung in Ihrem Sinne ist jedoch eine wichtige Sache. Darum empfehlen wir in jedem Fall eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.